Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus "Casa Lanaflor"
1. Vertragsabschluss
Die vorläufige Reservierung des Ferienhauses durch mündlichen oder schriftlichen Kontakt zwischen Gast und Vermieter bedarf einer schriftlichen Bestätigung, um für beide Seiten verbindlich zu sein. Der Vertrag wird mit Zahlung der vereinbarten Anzahlung gemäß Angebot rechtsgültig.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung/Reservierung werden 40% des im Angebot genannten Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Reservierung zu begleichen und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Geht die Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtmietpreises nicht innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Reservierung beim Vermieter ein, kann das Ferienhaus anderweitig -ohne weitere Nachfrage - vergeben werden. Der Restbetrag von 60% des Gesamtmietpreises muss spätestens 30 Tage vor Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Sollte der Restbetrag nicht fristgemäß auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, erhalten Sie umgehend eine Zahlungserinnerung. Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, den Restbetrag innerhalb von 2 Bankarbeitstagen zu begleichen. Sollte der Betrag innerhalb dieser Frist nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, gilt der Vertrag automatisch als vom Mieter storniert, in diesem Fall ohne Anspruch auf jegliche Rückerstattung.
Im Mietpreis enthalten sind alle pauschal berechneten Nebenkosten und Steuern.
3. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück, gelten die unter Punkt 5 aufgeführten Stornierungsbedingungen. Die Stornierung des Vertrages muss in schriftlicher Form erfolgen. Gründe für die Stornierung sind unerheblich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung.
4. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet (siehe Pkt.2) oder die Hausordung missachtet. Dieses muss in schriftlicher Form erfolgen.
5. Stornierungsbedingungen
- länger als 90 Tage vor Ankunftstag - kostenlos - bis 90 Tage vor Ankunftstag - 40% der Gesamtsumme - bis 60 Tage vor Ankunftstag - 70% der Gesamtsumme - bis 30 Tage vor Ankunftstag - 90% der Gesamtsumme Wir empfehlen unseren Gästen eine Reisekosten-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
7. Nutzungsberechtigte des Ferienhauses und Haustiere
Das Mietobjekt darf nur von der bei der Buchung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache). Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
8. An- und Abreise
Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen sind nach Absprache möglich.
9. Internetnutzung
Der Vermieter betreibt in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung gewährt. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Bei der Internetnutzung verpflichtet sich der Mieter, die gesetzlichen Regelungen zum Schutze des Urheberrechtes zu beachten. Er stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber frei.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
11. Haftung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf, der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
12. Mietobjekt
Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr, Handtücher und Bettwäsche. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt.
13. Anerkennung der AGB / Mietbedingungen
Mit der Anzahlung des Mietpreises erkennt der Mieter die AGB und die Hausordnung an.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich das Ferienhaus befindet und an dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist.